Elternmitwirkungsgremien

Alle Erziehungsberechtigten der Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Diese sind Ansprechpartner für die Eltern in allen Angelegenheiten, die die gesamte Klasse betreffen. Sie sind das Bindeglied zwischen Elternschaft und Schule.

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertreter bilden die Schulpflegschaft. Sie wählen einen Vorsitzenden und weitere zwei Vertreter, die dann Mitglieder der Schulkonferenz sind.

Als Schulpflegschaftsvorsitzende wurde für das Schuljahr 2018/2019  Frau Thuer gewählt.